Yachtcharter bedeutet das Überlassen einer Segelyacht oder Motoryacht für ein paar Tage oder Wochen. Der Schiffseigner vermietet seine Motoryacht oder Segelyacht gegen eine Chartergebühr, die zumeist vor Beginn der Reise entrichtet werden muss. Nach Abschluss des Chartervertrag mit Regelung aller Verpflichtungen des Segelboot- bzw. Motorboot-Besitzers kann der Segelturn bzw. der Urlaub mit dem Segelboot oder Motorboot losgehen. Eine Alternative ist die Bareboat-Yachtcharter (Bareboat-Charter), wobei man die Vermietung einer Segelyacht oder Motoryacht ohne Skipper meint, der Mieter ist damit der Kapitän. Eine unerfahrene Crew chartert die Yacht mit einem erfahrenen Skipper, unter Kabinencharter bzw. Kojencharter versteht man die Vermietung einer Kabine (engl.: State-Room-Charter) bzw. Koje an Bord eines Motorbootes bzw. Segelbootes, das von einem Skipper und von einer Besatzung gesteuert wird. Wenn Sie aber einen Motorbootschein oder einen Segelschein besitzen und damit Erfahrung und Wissen nachweisen können, ist eine Yachtcharter (Motoryacht oder Segelyacht) die schönere Variante!
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